Doppelte Haushaltsführung: Auf Namen des Ehepartners angemietete Zweitwohnung ist nicht absetzbar
02.02.2026
Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen im Inland einen doppelten Haushalt unterhalten, dürfen die Kosten für ihre Beschäftigungswohnung (Zweitwohnung) mit höchstens 1.000 EUR pro Monat als Werbungskosten abziehen. Unter diesen Abzug fallen beispielsweise Mietzahlungen, Nebenkosten, Pkw-Stellplatzmieten sowie Reinigungs- und Renovierungskosten.
Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt, dass es für die Absetzbarkeit von Zweitwohnungskosten bei Ehepaaren von zentraler Bedeutung ist, wer den Mietvertrag abgeschlossen hat. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein zusammen veranlagtes Ehepaar geklagt. Die Ehefrau hatte aus beruflichen Gründen eine doppelte Haushaltsführung unterhalten und wollte die Kosten ihrer Zweitwohnung als Werbungskosten absetzen. Der Haken an der Sache: Der Mietvertrag für diese Wohnung war allein von ihrem Ehemann unterzeichnet worden; er hatte auch die Miete einschließlich der Nebenkosten von seinem Konto gezahlt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass die Ehefrau die Kosten der Zweitwohnung nicht als Werbungskosten absetzen darf, da sie diese nicht selbst getragen hatte. Der Ehemann hatte die Miete als Mieter und somit Schuldner auf eigene Rechnung geleistet; es lag kein abgekürzter Zahlungsweg vor.
Hinweis: Der BFH erklärte zudem, dass auch Mietzahlungen von einem gemeinsamen Ehegattenkonto nicht absetzbar sind, wenn der Schuldner der Miete derjenige Ehepartner ist, der keine doppelte Haushaltsführung unterhält. In der Praxis sollte daher unbedingt darauf geachtet werden, dass ein Mietverhältnis für eine Zweitwohnung nur von demjenigen Ehepartner eingegangen wird, der die Kosten später auch absetzen will.
Weitere Beiträge aus der Rubrik “Einkommensteuer”
Unentgeltliche Mitarbeit im Betrieb: Vom Ehepartner genutztes häusliches Arbeitszimmer kann absetzbar sein
Wer von zu Hause aus arbeitet, kann die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen, sofern der Raum den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Anstelle der tatsächlich entstandenen Aufwendungen kann pro Wirtschafts- oder Kalenderjahr pauschal ein Betrag von 1.260 EUR (Jahrespauschale) abgezogen werden.
28.02.2026
Darlehen des beherrschenden Gesellschafters: Bei vor Fälligkeit erfolgter Prolongation fließen Darlehenszinsen noch nicht zu
Unter einer Prolongation versteht man im Finanzwesen die Laufzeitverlängerung eines bestehenden Vertrags zu neuen Konditionen. Besteht bei Kreditverträgen nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Zinsbindungsfrist noch eine Restschuld, unterbreitet die Bank ein sogenanntes Prolongationsangebot (Verlängerungsangebot) mit neuen Zinssätzen und Laufzeiten. Bei Darlehensverhältnissen zwischen beherrschenden Gesellschaftern und ihren Gesellschaften ist bei Prolongationen besondere Vorsicht geboten, da sie steuerlich dazu führen können, dass nicht ausgezahlte Darlehenszinsen vom Gesellschafter als Kapitaleinkünfte versteuert werden müssen.
22.02.2026
Werbungskostenabzug: Häusliches Arbeitszimmer eines Musikers
Wenn Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten, können sie entweder die Homeoffice-Pauschale nutzen oder die tatsächlichen Kosten für ein separates Zimmer geltend machen - sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Auch Selbständige oder Freiberufler können die Kosten für ein Arbeitszimmer geltend machen. Abhängig davon, ob das Zimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet, können sie entweder einen Betrag von maximal 1.250 EUR im Jahr oder die Kosten unbegrenzt ansetzen. Im Streitfall musste das Finanzgericht Münster (FG) entscheiden, in welcher Höhe ein freiberuflicher Musiker seine Kosten für ein Arbeitszimmer berücksichtigen konnte.
19.02.2026