Warum hat die navigator GRUPPE ein Hinweisgebersystem mit einer internen Meldestelle?
Eine interne Meldestelle ermöglicht es Beschäftigten der navigator GRUPPE und außenstehenden Dritten (z. B. Kunden, Geschäftspartnern…), Gesetzesverstöße vertrauensvoll zu melden als auch zu deren Aufklärung einen wesentlichen Beitrag zu leisten.
Ein gutes Compliance-Management-System mit der Möglichkeit einer internen Meldestelle bietet allen Beteiligten viele Vorteile:
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Es schafft Vertrauen…
… in die navigator GRUPPE als solche und in deren Tätigkeiten bei den eigenen Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit in Bezug auf Integrität sowie Verantwortungsbewusstsein und ein darauf ausgerichtetes Handeln.
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Es schützt die beteiligten Personen…
… die Informationen über die interne Meldestelle zur Verfügung stellen oder durch die Meldung in ihren Rechten betroffen werden.
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Es ermöglicht ein Frühwarnsystem…
… durch eine frühzeitige präventive Sensibilisierung für unternehmensbezogenes Fehlverhalten ("Frühwarnfunktion").
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Es stärkt die navigator GRUPPE…
… da rechtliche und wirtschaftliche Risiken frühzeitig erkannt und reduziert werden können, um vor wirtschaftlichen sowie Reputationsschäden zu schützen und die Unternehmenskultur nachhaltig zu fördern.
Ansprechpartner und Meldewege
Wir haben uns entschieden, die Meldungen in mündlicher oder schriftlicher Form mit einer digitalen Hinweisgeber-Lösung zu erfassen. Lesen können die Meldungen die Meldestellenverantwortlichen der navigator GRUPPE sowie gegebenenfalls von ihnen eingeschaltete Rechtsanwälte, die nicht in Beziehung zur navigator GRUPPE allgemein sowie zur kemner lexnavigator Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater PartG mbB im Speziellen stehen.
Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise zu möglichen Rechts- als auch Compliance-Verstößen haben, können Sie sich vertrauensvoll unter folgenden Meldewegen an den Meldestellenverantwortlichen wenden:
Schriftlich
https://app.whistle-report.com/report/0874ab88-7c17-46b0-ab87-9fffa5b87e67
Telefonisch
0800 3800 999
(Mo. - Fr.: 09:00 - 17:00 Uhr), kostenfrei
Selbstverständlich können Sie Ihre Meldung auch anonym abgeben. Um einer anonymen Meldung angemessen nachgehen zu können, bitten wir Sie möglichst viele Details und Unterlagen, die Ihren Hinweis stützen, der Meldung beizufügen. Denn nur, wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Ursachenanalyse ergeben, kann Ihr Hinweis letztlich etwas bewirken.
Bei jedem Kontakt ist die Wahrung der Vertraulichkeit der beteiligten Personen und der Meldung selbst sowie des Datenschutzes sichergestellt. Lesen können die Meldungen nur die Meldestellenverantwortlichen sowie gegebenenfalls von diesen eingeschaltete unabhängige Rechtsanwälte.
Bitte beachten Sie: Ihnen stehen grundsätzlich auch die externen Hinweisgeberstellen des Bundesamtes für Justiz (BfJ), des Bundeskartellamtes (BKartA) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gleichwertig zu unserer internen Meldestelle zur Verfügung. Diese externen Meldestellen kommen mit einer Eingangsbestätigung auf Sie zu und weisen auf die Möglichkeit einer Meldung an unsere interne Meldestelle hin. Kommt die externe Meldestelle nach Prüfung Ihrer Meldung zu dem Ergebnis, dass diese unter den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt und der Vorwurf stichhaltig ist, dann wird diese sich mit der navigator GRUPPE in Verbindung setzen, um den Sachverhalt zu klären. Kann die externe Meldestelle den Sachverhalt nicht in angemessener Zeit klären, gibt sie diesen an die zuständigen Verfolgungsbehörden ab.
Um dem Hinweis schnell, effizient und vollumfänglich nachzukommen sowie den ggf. bestehenden Missstand zügig abzustellen, bitten wir Sie, die interne Meldestelle der navigator GRUPPE vorrangig zu nutzen. Damit helfen Sie den Betroffenen, Ihren Kolleginnen und Kollegen sowie der navigator GRUPPE Fehlentwicklungen frühzeitig abzustellen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Hinweisgeber-Richtlinie