Umsatzsteuerbefreiung bei Goldtransaktionen: Gewichtskriterium und Wertorientierung beim Anlagegold präzisiert
18.09.2025
Wann ist Gold eigentlich Anlagegold und wann ist der Handel damit umsatzsteuerfrei? Grundsätzlich sind Lieferung, Einfuhr und innergemeinschaftlicher Erwerb von Anlagegold von der Umsatzsteuer befreit. Das Umsatzsteuergesetz definiert Anlagegold als Goldbarren oder -plättchen mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und mindestens 995 Tausendstel Feingehalt. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist außerdem, dass Hersteller, Feingoldgehalt und Gewicht auf dem Barren oder Plättchen eingestanzt oder aufgeprägt sind. Bildliche Darstellungen auf dem Gold sind dabei unschädlich.
Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg (OFD) stellte am 27.03.2025 klar, dass "Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht" alle Gewichte umfasst - auch die unterhalb der in der Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung genannten. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt aber nur, wenn der Wert der Goldstücke hauptsächlich vom Goldpreis bestimmt wird und der Verkaufswert sich vorrangig am tagesaktuellen Goldmarktpreis zum Vertragsabschluss orientiert.
Bei der Prüfung, ob der Verkaufswert in erster Linie auf dem Goldpreis basiert, sind die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Eine Preisabweichung von nicht mehr als 10 % über dem Goldmarktpreis kann Indiz für eine steuerbefreite Lieferung sein. Überschreitet der Verkaufspreis diese Grenze (deutlich), ist davon auszugehen, dass es sich nicht um eine renditeorientierte Finanzanlage handelt, sondern um ein Produkt mit etwa geschenkeähnlichem Charakter, das nicht steuerfrei ist.
Zur Ermittlung des tagesaktuellen Goldmarktpreises dient der an der Londoner Börse im Nachmittagsfixing (PM-Fixing) in US-Dollar festgestellte Tagesgoldpreis, der anhand der aktuellen Wechselkurse in Euro umzurechnen ist. Die London Bullion Market Association stellt entsprechende Kursdaten im Internet öffentlich zur Verfügung.
Hinweis: Die OFD macht deutlich, dass für die Steuerbefreiung neben der Form vor allem die Orientierung am Goldmarktpreis entscheidend ist. Liegt der Wert deutlich über dem Goldpreis, greift keine Befreiung und es gilt die reguläre Umsatzsteuer.
Weitere Beiträge aus der Rubrik “Umsatzsteuer”
Bei grenzüberschreitender Unternehmertätigkeit: So erhalten Sie Ihre kostenlose Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Für innerhalb der EU grenzüberschreitend tätige Unternehmen gehört die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zu den wichtigsten Instrumenten, um Geschäfte rechtssicher und effizient abzuwickeln. Die gute Nachricht: Die Beantragung dieser Nummer ist kostenfrei und direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) möglich. Das Verfahren ist unkompliziert und erfolgt über das Onlineformular auf der Internetseite des BZSt. Das Amt betont ausdrücklich, dass externe Dienste - insbesondere das Einschalten kostenpflichtiger Drittanbieter - für die Vergabe der USt-IdNr. nicht erforderlich sind.
14.01.2026
Mehr als nur Zahlen: Sudoku-Rätselhefte dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zugeordnet
Sind Sudoku-Hefte mehr als nur Zahlenrätsel? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Verfahrens, das nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat. Nach dem Urteil gelten regelmäßig erscheinende Sudoku-Rätselhefte als periodische Druckschriften im Sinne der Kombinierten Nomenklatur (KN). Damit können sie in Deutschland dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen.
13.01.2026
Hotel-Steuersätze auf dem Prüfstand: Frühstück und Wellness bald teurer?
Seit Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für kurzfristige Beherbergungen im Jahr 2010 besteht in Deutschland ein sogenanntes Aufteilungsgebot, wonach nur die reine Beherbergungsleistung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, während Nebenleistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen (Frühstück, Parkplatz, Wellnessangebote oder WLAN) mit dem Regelsteuersatz zu besteuern sind. Die Frage, ob diese gesetzliche Aufteilung mit dem Unionsrecht vereinbar ist, beschäftigt nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH), denn der Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu in drei Verfahren Vorabentscheidungsersuchen gestellt.
06.01.2026