Finanzministerium legt nach: Neues Schreiben regelt digitale Rechnungen ab 2025
16.12.2025
Das Bundesfinanzministerium (BMF) macht einen weiteren Schritt in Sachen digitale Rechnungstellung. Am 15.10.2025 veröffentlichte es ein neues Schreiben zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025. Damit setzt das BMF die bereits im Schreiben vom 15.10.2024 angekündigten Regelungen um und nimmt zugleich zahlreiche Anpassungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vor.
Die Grundsätze des neuen Schreibens gelten für alle Umsätze, die nach dem 31.12.2024 ausgeführt werden. Bis zum 31.12.2027 sind die Übergangsregelungen zu beachten. Für Umsätze, die bis zum 31.12.2024 ausgeführt wurden, bleibt der UStAE in seiner bisherigen Fassung maßgeblich. Das neue BMF-Schreiben entstand in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und enthält insbesondere Änderungen und Ergänzungen in einzelnen Randnummern und Zwischenüberschriften des bisherigen Schreibens. Es wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und steht auf der Homepage des BMF zur Verfügung.
Hinweis: Mit dieser Regelung wird die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen verpflichtend, was nicht nur die Digitalisierung der Rechnungsprozesse unterstützt, sondern auch eine einheitliche umsatzsteuerliche Behandlung sicherstellt.
Weitere Beiträge aus der Rubrik “Umsatzsteuer”
Bei grenzüberschreitender Unternehmertätigkeit: So erhalten Sie Ihre kostenlose Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Für innerhalb der EU grenzüberschreitend tätige Unternehmen gehört die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zu den wichtigsten Instrumenten, um Geschäfte rechtssicher und effizient abzuwickeln. Die gute Nachricht: Die Beantragung dieser Nummer ist kostenfrei und direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) möglich. Das Verfahren ist unkompliziert und erfolgt über das Onlineformular auf der Internetseite des BZSt. Das Amt betont ausdrücklich, dass externe Dienste - insbesondere das Einschalten kostenpflichtiger Drittanbieter - für die Vergabe der USt-IdNr. nicht erforderlich sind.
14.01.2026
Mehr als nur Zahlen: Sudoku-Rätselhefte dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zugeordnet
Sind Sudoku-Hefte mehr als nur Zahlenrätsel? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Verfahrens, das nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat. Nach dem Urteil gelten regelmäßig erscheinende Sudoku-Rätselhefte als periodische Druckschriften im Sinne der Kombinierten Nomenklatur (KN). Damit können sie in Deutschland dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen.
13.01.2026
Hotel-Steuersätze auf dem Prüfstand: Frühstück und Wellness bald teurer?
Seit Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für kurzfristige Beherbergungen im Jahr 2010 besteht in Deutschland ein sogenanntes Aufteilungsgebot, wonach nur die reine Beherbergungsleistung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, während Nebenleistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen (Frühstück, Parkplatz, Wellnessangebote oder WLAN) mit dem Regelsteuersatz zu besteuern sind. Die Frage, ob diese gesetzliche Aufteilung mit dem Unionsrecht vereinbar ist, beschäftigt nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH), denn der Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu in drei Verfahren Vorabentscheidungsersuchen gestellt.
06.01.2026