Einsprüche häufig erfolgreich: Steuerbescheide sollten auf Herz und Nieren geprüft werden
08.02.2026
Die neuesten verfügbaren Zahlen des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Einspruchsbearbeitung durch die Finanzämter (FA) im Jahr 2024 zeigen: Wer seinen Steuerbescheid genau prüft und Unstimmigkeiten entdeckt, sollte Einspruch einlegen und erhält häufig Recht. Millionen Bürger machen davon jedes Jahr Gebrauch: Im Jahr 2024 wurden fast sechs Millionen Einsprüche bei den FA eingereicht.
Für Steuerzahler ist die hohe Abhilfequote besonders erfreulich: In 68 % der bearbeiteten Verfahren wurde dem Anliegen des Steuerzahlers entsprochen. Dies zeigt, dass sich der Aufwand eines Einspruchs häufig lohnt. Lediglich rund 14 % der Einsprüche waren erfolglos oder hatten nur teilweise Erfolg. Rund 18 % der Einsprüche wurden vom Steuerzahler zurückgenommen.
Wer seinen Einkommensteuerbescheid auf Richtigkeit prüfen will, sollte zunächst unter dem Punkt "Erläuterungen" nachschauen, ob das FA dort zu Abweichungen gegenüber der Steuererklärung Stellung bezogen hat. Abgleichen sollten Steuerzahler anschließend die angesetzten Bruttolöhne, Rentenzahlungen und weitere Einnahmen. Bei den Werbungskosten sollten sämtliche erklärten Kosten für die Erwerbstätigkeit enthalten sein, z.B. Fahrtkosten, Reisekosten, Fortbildungskosten und Gewerkschaftsbeiträge. Auch steuerlich begünstigte Sonderausgaben, wie Vorsorgeaufwendungen, Spenden oder Kinderbetreuungskosten, sollten bei der Prüfung des eigenen Steuerbescheids nicht vergessen werden.
Einen genaueren Blick sollten Steuerzahler auch auf den Abrechnungsteil ihres Einkommensteuerbescheids werfen. Dieser Tabellenbereich befindet sich auf der ersten Seite des Bescheids und zeigt, welche Beträge das FA auf die festgesetzten Steuerbeträge angerechnet hat. Bei Arbeitnehmern muss hier klassischerweise die Lohnsteuer auftauchen, die bereits über den Lohnsteuerabzug an das FA abgeführt wurde. Auch Einkommensteuervorauszahlungen von Selbständigen und Gewerbetreibenden werden hier in Abzug gebracht.
Wichtig zu wissen: Selbst wenn im Steuerbescheid ein Fehler auftaucht, der nicht dem FA, sondern dem Steuerzahler selbst unterlaufen ist, können die Angaben im Rahmen des Einspruchs noch korrigiert werden. Zu beachten ist jedoch stets die einmonatige Einspruchsfrist, die ab Bekanntgabe des Steuerbescheids läuft.
Weitere Beiträge aus der Rubrik “übrige Steuerarten”
Offenlegungspflichten von Kapitalgesellschaften: Ordnungsgelder für 2024 werden erst ab Mitte März 2026 verhängt
Kapitalgesellschaften unterliegen nach dem Handelsgesetzbuch diversen Offenlegungspflichten; sie müssen beispielsweise ihren Jahresabschluss, ihren Lagebericht, ihren Konzernabschluss, ihren Konzernlagebericht und andere Unterlagen der Rechnungslegung elektronisch und spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des jeweiligen Geschäftsjahrs an das Unternehmensregister übermitteln. Geschieht dies nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, führt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren durch.
01.03.2026
Neue Grundsteuer: BFH hält Berechnung nach dem Bundesmodell für verfassungskonform
In drei viel beachteten Verfahren hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden, dass die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem sogenannten Bundesmodell in elf Bundesländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, verfassungskonform sind.
23.02.2026
Russland-Sanktionen: Havarierter Öltanker darf weder eingezogen noch verwertet werden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union (EU) vom Zoll sichergestelltes Schiff samt Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden darf. Der zugrunde liegende Fall: Ein Öltanker war auf dem Weg von Russland nach Indien in der Ostsee havariert, manövrierunfähig in deutsche Hoheitsgewässer getrieben und anschließend auf einen Ankerplatz vor Sassnitz auf der Insel Rügen geschleppt worden.
14.02.2026