Bundesfinanzministerium schafft Klarheit: Vorsteuerabzug bei Wechsel der Besteuerungsform
06.03.2026
Ein Wechsel zwischen Kleinunternehmerstatus und Regelbesteuerung wirft in der Praxis regelmäßig Fragen zum Vorsteuerabzug auf. Insbesondere bei Leistungen, die zeitlich vor dem Übergang bezogen wurden, ist die umsatzsteuerliche Behandlung oft unklar. Das Bundesfinanzministerium hat diese Übergangssachverhalte nun klarstellend geregelt und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst. Danach ist ein Vorsteuerabzug aus Leistungen, die vor dem tatsächlichen Übergang zur Regelbesteuerung bezogen wurden, grundsätzlich ausgeschlossen, und zwar selbst dann, wenn:
- die Leistungen erst nach dem Übergang für steuerpflichtige Umsätze verwendet werden
- der Übergang zur Regelbesteuerung bereits absehbar oder wahrscheinlich war
- es sich um Voraus- oder Anzahlungsrechnungen handelt
Der Ausschluss des Vorsteuerabzugs ergibt sich aus § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) und gilt für sämtliche Zeiträume vor dem tatsächlichen Wechsel der Besteuerungsart.
Der tatsächliche Übergang von der Kleinunternehmer- zur Regelbesteuerung stellt jedoch eine Änderung der Verhältnisse dar. In diesem Fall kommt eine Vorsteuerberichtigung zugunsten des Unternehmers nach § 15a UStG in Betracht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Bagatellgrenze des § 44 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (1.000 EUR) überschritten wird. Entsprechendes gilt spiegelbildlich für den umgekehrten Fall: Beim Übergang von der Regel- zur Kleinunternehmerbesteuerung ist ein zuvor vorgenommener Vorsteuerabzug nach § 15a UStG zu Lasten des Unternehmers zu berichtigen, da künftig steuerfreie Umsätze ausgeführt werden.
Hinweis: Die Neuregelung gilt für alle offenen Fälle. Für bis zum 10.11.2025 abgegebene Umsatzsteuererklärungen greift eine Nichtbeanstandungsregelung mit gegebenenfalls späterer Vorsteuerberücksichtigung. Unternehmer sollten bei einem Wechsel der Besteuerungsform den Übergangszeitpunkt sorgfältig dokumentieren und prüfen, ob eine Vorsteuerberichtigung erforderlich oder möglich ist.
Weitere Beiträge aus der Rubrik “Umsatzsteuer”
Neues Vordruckmuster USt 1 TK: Mitteilungsverfahren im Online-Handel
Wie lässt sich die korrekte Abführung der Umsatzsteuer sicherstellen, wenn Geschäfte über digitale Plattformen abgewickelt werden?
28.08.2026
Neues Vordruckmuster USt 1 TL: Haftung von Betreibern elektronischer Marktplätze für die Umsatzsteuer
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 20.05.2026 das aktualisierte Vordruckmuster USt 1 TL zur Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) bekanntgegeben.
26.08.2026
Neues Muster für den § 13b Nachweis: Reverse Charge bei Bau- und Reinigungsleistungen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 10.04.2026 das Muster der Bescheinigung „USt 1 TG - Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsleistungen“ neu bekanntgegeben.
14.08.2026