
Was bringt der neue Koalitionsvertrag aus steuerlicher Sicht?
Mit der Wahl von Friedrich Merz zum neuen Bundeskanzler rücken nun die potentiellen steuerlichen Neuerungen des Koalitionsvertrages in den Fokus. Ziel: Die angeschlagene Wirtschaft wieder auf Kurs zu bringen. Was sich konkret im Steuerbereich ändern soll, haben wir für Sie kompakt zusammengefasst:
Unternehmensbesteuerung: Reform mit Anreizen
- Investitionsbooster: Für die Jahre 2025 -2027 soll eine 30% degressive AfA für Ausrüstungsinvestitionen gelten. Beispiel: Bei einem Autokauf von 100.000 € sind im ersten Jahr 30.000 € abschreibbar. Im Folgejahr sind es dann 21.000 €.
- Körperschaftssteuer: Ab 2028 schrittweise Absenkung des Steuersatzes in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt auf dann 10 %.
- Solidaritätszuschlag: Bleibt unverändert bestehen.
- Einkommensteuer-Tarif: Senkung für kleine und mittlere Einkommen ist angekündigt – aber konkrete Details zum Abbau der kalten Progression.
- Mindeststeuer für Großkonzerne: Bleibt bestehen, jedoch mit Ausgleichsmechanismen zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit.
- Forschungszulage: Deutliche Anhebung von Fördersatz und Bemessungsgrundlage sowie Vereinfachung des Verfahrens.
Änderungen für Privatpersonen
- Dienstwagenregelung: Erhöhung der Bruttopreisgrenze für E-Fahrzeuge auf 100.000 € (0,25%-Regel).
- Pendlerpauschale: Ab 2026 dauerhaft 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
- Mehrarbeitszuschläge: Steuerfreiheit bei Überschreitung bestimmter Wochenarbeitszeiten (für tarifliche Regelungen 34 Stunden, für nicht tariflich 40 Stunden).
- Teilzeit-Bonus: Steuerbegünstigte Prämien für die Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten.
- Aktivrente: Wer nach dem Rentenalter weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 €/Monat steuerfrei verdienen dürfen.
- Ehrenamt und Übungsleiter: Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 €, die Ehrenamtspauschale auf 960 €.
Indirekte Steuern: Entlastungen geplant
- Gastronomie: Der reduzierte 7%-Umsatzsteuersatz für Speisen soll dauerhaft erhalten bleiben.
- Stromsteuer: Geplant ist eine Senkung auf das EU-Mindestmaß – für alle.
Fazit: Der Koalitionsvertrag setzt auf steuerliche Entlastungen, Investitionsanreize und mehr Flexibilität im Arbeitsleben. Die Umsetzung der angekündigten Maßnahmen bleibt vorbehaltlich der weiteren Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.
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