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Registrierung am Computer

Transparenzregister – Befreiung von Meldepflicht seit dem 01.08.2021 entfallen!

Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) ist am 01.08.2021 in Kraft getreten. Dieses besagt, dass für alle Gesellschaften, z.B. GmbHs, bisherige Erleichterungen zur Meldung ihrer wirtschaftlich Berechtigten nicht mehr gelten. Bisher war es nämlich möglich, auf diese Meldung zu verzichten, wenn die notwendigen Angaben sich aus anderen Registern, z.B. Handelsregister, entnehmen ließen.


Seit dem 01.08.2021 müssen die wirtschaftlich Berechtigten von den Gesellschaften selbst ermittelt und dem Transparenzregister gemeldet werden.


Jede natürliche Person, die mittelbar oder unmittelbar mehr als 25% der Kaptalanteile oder Stimmrechte an einer Gesellschaft hält oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt, gilt als wirtschaftlich Berechtigter. Dies gilt auch für den sog. fiktiv wirtschaftlich Berechtigten - die Mitglieder der Geschäftsführung - falls nach den vorstehenden Kriterien kein direkt wirtschaftlich Berechtigter vorliegt (z.B. alle Gesellschafter weniger als 25% beteiligt).


Zur Meldung ist eine Registrierung beim Transparenzregister erforderlich, die unter Transparenzregister vorgenommen werden kann. In einem geführten Schritt-für-Schritt-Ablauf erfolgen Registrierung und Meldung.

Bei erstmaliger Meldepflicht aufgrund der Gesetzesänderung gelten Übergangsfristen u.a. für


  • GmbH, Genossenschaft, Partnerschaft (bis 30.06.2022)
  • Eingetragene Personengesellschaften, Stiftungen (bis 31.12.2022)

Achtung: Diese Übergangsregelungen gelten nur für die Gesellschaften und Vereinigungen, die bisher nicht zur Meldung verpflichtet waren. In allen anderen Fällen oder bei Neugründungen ab dem 01.08.2021 sowie Veränderungen ist immer eine unverzügliche Meldung vorzunehmen.


Verstöße gegen die oben genannten Meldepflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Bußgeldentscheidungen werden unter Firmennennung öffentliche bekannt gegeben.


Wir empfehlen, sich über sämtliche Auswirkungen der Neuregelungen zu informieren und Ihre Abläufe zur Meldung zum Transparenzregister zu prüfen. Bei Fragen empfehlen wir das Einholen von rechtlichem Rat.

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