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airbnb Vermietung Steuern

Müssen airbnb-Vermieter Steuern zahlen?

Wer eine Wohnung über die Vermietungsplattform airbnb vermietet, könnte bald Post vom Finanzamt bekommen. Aktuell werten Steuerfahnder im ganzen Land Daten von Vermietern aus, die möglicherweise ihre Einnahmen aus der airbnb-Vermietung nicht versteuert haben. 

Die Daten haben die Steuerfahnder aus einem gerichtlichen Verfahren 2020 in Irland (Firmensitz von airbnb) erzwungen. Die Steuerfahndung Hamburg hat nun, im Rahmen eines Internationalen Gruppenersuchens, eine Sondereinheit zusammen mit anderen Behörden gebildet.

Aktuell werden die Daten in Hamburg ausgewertet. Wenn Vermieter aus anderen Bundesländern betroffen sind, werden die Informationen an die örtlichen Behörden weitergereicht. Die Finanzämter wollen verschwiegene Einnahmen aufspüren, um sie der Besteuerung zu unterwerfen.


Steuernachzahlungen 10 Jahre rückwirkend möglich

Eigentümer von Wohnungen müssen ihre Einnahmen aus Vermietungen versteuern, wenn die daraus erbrachten Einkünfte die Grenze von 520 Euro jährlich übersteigen.

Wer die Steuern nicht abführt, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. In besonders schweren Fällen werden bis zu zehn Jahre Haft angedroht. Zusätzlich müssen die hinterzogenen Steuern der vergangenen zehn Jahre, inklusive eines Verzugszinses von 6%, nachgezahlt werden.

Das Thema airbnb beschäftigt mittlerweile auch die Deutschen Gerichte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied im Mai in einem Fall, in dem die Stadt München airbnb zur Herausgabe von Vermieter-Daten zwingen wollte. Dabei ging es um die Prüfung von möglichen Verstößen gegen das Zweckentfremdungsgebot. 


Viele Vermieter sind nachzahlungspflichtig

Die Auswertung bei der Hamburger Steuerfahndung ergab, dass für die Jahre 2021 und 2022 Nachzahlungen in Höhe von 706.000 Euro an Einkommensteuer und gegebenenfalls Umsatzsteuer fällig werden. 

Doch es werden fortführend immer mehr Vermieter aufgespürt, da die Steuerfahndung Hamburg immer mehr Daten von airbnb fordert.


Welche Steuerarten sind bei der Vermietung über Airbnb zu beachten? 


Einkommensteuer 

Grundsätzlich unterliegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Besteuerung durch Einkommensteuer. Die steuerliche Behandlung solcher Einkünfte ist aber auch von anderen Aspekten abhängig. 

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind bis zu einem Betrag von 520 Euro jährlich steuerfrei. Liegen sie darüber, müssen sie versteuert werden.
  • Im Rahmen der Einkommensteuererklärung können Vermieter generell ihre Werbungskosten steuerlich geltend machen, wenn sie im Zusammenhang mit der Vermietung stehen. Dies können Werbungskosten wie zum Beispiel Reinigungs- und Handwerkerkosten sein.


Umsatzsteuer

Grundsätzlich ist die Vermietung von Wohnraum umsatzsteuerbefreit (§4Nr.12UstG). Jedoch nur dann, wenn ein längerfristiges Mietverhältnis (mehr als 6 Monate) gegeben ist. Kurzfristige Vermietungen, wie es bei airbnb-Vermietung der Fall ist, unterliegen der Umsatzsteuer. 

Sind die Einnahmen der Umsatzbesteuerung unterlegen, besteht die Möglichkeit der sogenannten Kleinunternehmerregelung. 

Kleinunternehmer sind Gewerbetreibende dessen Umsätze 22.000 Euro jährlich nicht übersteigen und im Folgejahr voraussichtlich die Grenze von 50.000 Euro ebenfalls nicht. In diesem Fall dürfen sie jedoch auch keinen Vorsteuerabzug für betriebliche Aufwendungen geltend machen.

Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen aus Vermietung über airbnb zahlen.


Gewerbesteuer

Die Vermietung über airbnb kann ebenfalls als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. Die Einkünfte müssen in einer Gewerbesteuererklärung aufgeführt werden. Als gewerbliche Tätigkeit kann die Vermietung eingestuft werden, wenn:

  • eine Gewinnerzielungsabsicht vermutet wird, da der Vermieter mehrere Immobilien vermietet.
  • die Wohnungen regelmäßig von Servicekräften gereinigt werden oder Verpflegung für die Mieter bereitgestellt wird.
  • nur ein enger Zeitraum zwischen Kauf einer Immobilie und anschließender Vermietung vorliegt.

Werden diese Kriterien erfüllt, muss trotzdem im Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen und Gewerbesteuer abzuführen ist. Ausschlaggebend ist die Höhe des erzielten Gewerbeertrags. Ist dieser höher als 24.500 Euro (Gewerbesteuerfreibetrag) wird Gewerbesteuer fällig.


Selbstanzeige

Sollten Sie bisher der Finanzverwaltung Einkünfte aus Vermietungen über airbnb verschwiegen haben und keine Post der Finanzverwaltung erhalten haben, besteht die Möglichkeit der sogenannten Selbstanzeige. Dies bewahrt Sie vor strafrechtlichen Konsequenzen aus der Steuerhinterziehung.


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