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Ehegattenschaukel, Steuern sparaen

Immobilienbesitzer aufgepasst: Steuern sparen mit der Ehegattenschaukel!

Immobilien haben in den letzten Jahren stark an Wert gewonnen. Das Abschreibungsvolumen bleibt hingegen gleich oder noch viel schlimmer ist gar nicht mehr vorhanden.

Im Rahmen der sogenannten Ehegattenschaukel ist es möglich, neues und erhöhtes Abschreibungsvolumen zu schaffen und dadurch Steuern zu sparen.

Denn: Wer eine vermietete Immobilie besitzt, kann diese an seinen Ehepartner verkaufen. Da der aktuelle Verkehrswert meist höher ist als der historische Kaufpreis, erhöht sich damit auch die Abschreibung (oder „AfA“ für Absetzung für Abnutzung). 

Diese jährlich anfallende höhere Abschreibung führt für einen neuen 50-Jährigen Zeitraum zu deutlichen Steuerspareffekten, da sie die steuerpflichtigen Mieteinnahmen verringert.

Die Voraussetzungen:

  • Die Verkaufskonditionen müssen dem Verkauf an einen Dritten entsprechen. Es kommt auch auf den Abschluss eines korrekt gestalteten Kaufvertrages an. Die Kosten für einen Notar machen sich bezahlt.
  • Idealerweise liegt der Erwerb der Immobile mehr als 10 Jahre zurück, da dann der Verkauf einkommensteuerfrei erfolgen kann.
  • Auch Grunderwerbssteuer muss nicht gezahlt werden, da Grundstückserwerbe unter Eheleuten bzw. Lebenspartnern von der Besteuerung ausgenommen sind.

Möchten auch Sie die steuerlichen Vorteile der sogenannten Ehegattenschaukel nutzen? 

Kontaktieren Sie uns gerne und wir beraten Sie in einem persönlichen Gespräch.

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