Sind Sie Besitzer eines Einfamilien- oder
Mehrfamilienhauses, von Grundstücken oder aber
Gewerbeimmobilien? Dann müssen Sie handeln!
Zur Feststellung des Grundsteuerwertes von
vorhandenem Grundbesitz muss jeder
Immobilieneigentümer eine Erklärung abgeben.
Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022.
STICHTAG 31.10.2022
JEDER IMMOBILIENBESITZER MUSS
EINE ERKLÄRUNG ABGEBEN
Die letzte Feststellung der Grundsteuer war im Jahr 1964, in den neuen Bundesländern sogar in 1935. Aufgrund von Wertverzerrungen erließ der Bundesfinanzhof, dass in ganz Deutschland rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet und entsprechende Feststellungserklärungen erstellt werden müssen.
Die Grundsteuer orientiert sich auch weiterhin am Grundstückswert, der Grundsteuermesszahl und den Hebesätzen der Gemeinden. Zukünftig hängt der Grundstückswert auch vom Bodenrichtwert und den statistisch ermittelten Netto-Kaltmieten ab. Die Fläche des Grundstücks, die Gebäude-Bruttofläche, die Art und Nutzung des Gebäudes sowie das Gebäudealter stellen für die Ermittlung des Wertes ebenfalls relevante Größen dar.
Der Abgabezeitraum für die Feststellungserklärung ist vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022.

ZUVERLÄSSIG, KOMPETENT UND
ZUM FAIREN PREIS.
UNSER RUND-UM-SORGLOS-PAKET.
Wir übernehmen für Sie folgende Leistungen. Kompetent und zum vorher festgelegten Fixpreis:
- Koordinierte Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen in Abhängigkeit unterschiedlicher Grundstücksarten (unbebautes Grundstück, ETW, Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Gewerbeimmobile, etc.)
- Berechnung der neuen Grundsteuerwerte nach länderspezifischen Berechnungs-modellen
- Erstellung der Feststellungserklärung inkl. aller notwendigen Anlagen
- Pünktlicher Versand der Erklärung auf elektronischem Weg (zwingend) an das Finanzamt mittels spezieller Software
- Prüfung von Feststellungsbescheiden des Finanzamtes
- Klärung von Rückfragen durch das Finanzamt, ggfs. Vor-Ort-Termine mit dem Finanzamt
- Ggfs. Führung von Einspruchsverfahren

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