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Freudiger Mann mit Haus

SO SENKEN SIE ALS VERMIETER IHRE STEUERLAST

Als Vermieter können Sie die Anschaffungskosten Ihrer Wohnimmobilie steuerlich abschreiben (AfA). Für Alt- und Neubauten beträgt die AfA zwei Prozent. Das Finanzamt ging bislang von einer typisierten Restnutzungsdauer von 50 Jahren aus.

Der Bundesfinanzhof entschied nun, dass Hauseigentümer eine Verkürzung der Restnutzungsdauer beim Finanzamt beantragen können. Das funktioniert mit einem vereinfachten, kostengünstigen Gutachten, ein teures Bausubstanzgutachten ist nicht nötig.

Das bedeutet für Sie: Ein höherer AfA-Satz und dadurch eine deutliche Steuerersparnis!

 

Unser Zahlen-Beispiel verdeutlicht dieses anhand einer exemplarischen Verkürzung der AfA auf 25 Jahre:

https://img.mailinblue.com/3595629/images/content_library/original/62a1983d0c72846f9b7901d4.jpg


Die Kosten für ein Gutachten sind abhängig von der Wohnfläche und beginnen bei ca.

500 €. Wir empfehlen die Verkürzung der Restnutzungsdauer aus Erfahrungswerten

bei Baujahren von 1980 und früher.

 

Sprechen Sie uns jetzt an, damit wir Ihre steuerlichen Vorteile noch in 2022 geltend

machen können.

Jederzeit per Mail, Telefon oder im persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung!


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